Wie bei der Durchführung von Kup-Prüfungen zu verfahren ist, ist der Verfahrensordnung für Prüfungen zu entnehmen. Was darüber hinaus zu beachten ist, wird nachfolgend aufgeführt.
Jede Kup-Prüfung muss vom Ausrichter/Verein 4 Wochen vor dem Prüfungstermin
beim Prüfungserefenten der BTU per Email/Fax, angemeldet werden.
Angegeben müssen sein:
Verein/Ausrichter
Ansprechpartner
genaue Adresse der Prüfung
Datum und genauer Zeitpunkt der Prüfung
ca. Anzahl der Prüflinge
Name u. Nummer des DTU-Prüfers
Falls Kandidaten überprüft werden sollen, so müssen die entsprechenden Unterlagen (siehe weiter unten) an den Prüfungsrefenten der BTU geschickt werden.
Der Ausrichter/Verein einer Prüfung wendet sich selbstständig an einem BTU-Prüfer. Die aktuelle Liste der Prüfer kann von der Geschäftsstelle bezogen werden und findet sich zudem im Internet. Die Vergütung der Prüfer beträgt maximal 15.- € pro angefangener Stunde. Eine Beteiligung des Prüfers an der Prüfungsgebühr oder eine Mindestkostenpauschale (von zum Beispiel von 100.- €) für den Prüfer ist nicht zulässig und kann zum Entzug der Prüferlizenz führen.
Vor Beginn der Kup-Prüfung sind dem Prüfer folgende Unterlagen zu übergeben:
1. )
Prüfungsliste (vom Verein vollständig mit den notwendigen Daten
ausgefüllt)
2. ) Taekwondo-Pässe (mit gültiger Jahressichtmarke und Vereinsstempel)
3. ) DTU-/BTU-Urkunden
4.) Prüfungsmarken (werden nach bestandener Prüfung in die vorgesehenen Seiten im Pass eingeklebt und mit dem entsprechenden Jahres-Prüfer-Stempel entwertet.
5. ) Falls Kandidaten überprüft werden, so ist für diese eine eigene Prüfungsliste auszufüllen (auch, wenn es sich nur um eine Person handelt); diese Liste ist mit dem Vermerk "ÜBERPRÜFUNG" zu versehen.
6.) Außerdem sind bei zu überprüfenden Kandidaten die entsprechenden Antragsformulare vorzulegen (siehe unten); jedes Formular muss dabei mit einem Freigabevermerk des BTU-Prüfungsreferenten versehen sein.
Die Überprüfung von Kup-Graden ist ab jetzt nur noch möglich, wenn die entsprechenden Vereine die Überprüfung mindestens vier Wochen vorher gesondert beim Prüfungswart anmelden.
Gesondert heißt in diesem Falle, dass ein spezielles Antragsformular heruntergeladen werden muss, wo die Namen der Sportler aufgeführt werden und wo für jeden Sportler einzeln eine Begründung aufgeführt werden muss, warum eine Überprüfung stattfinden soll. Außerdem muss der Name des Prüfers angegeben werden. Das Antragsformular kann von den Vereinen über die Geschäftsstelle oder vom Internet bezogen werden.
Erst nach Freigabe des Prüfungsreferenten darf die Überprüfung durchgeführt werden.
Wichtig: Die zu überprüfenden Kandidaten müssen bei ihrer Gürtelprüfung auf einem eigenen Kup-Prüfungsformular aufgeführt werden (auch wenn es sich nur um eine einzelne Person handelt). Diese Punkte sind genau zu beachten, da es hier in der Vergangenheit erhebliche Mißbräuche gegeben hat.
Für jeden Sportler muss ein eigenes Antragsformular vollständig ausgefüllt werden.
Das Auslassen von Feldern bedeutet automatisch die Nichtzulassung zur Überprüfung.
Prüfer der DTU/BTU dürfen die Überprüfung nur dann vornehmen, wenn die Freigabe durch den Landesprüfungsreferenten erfolgt.
Der zu überprüfende Sportler muss Mitglied in einem BTU-Verein bzw. in einer BTU-Schule sein (Nachweis: gültiger DTU-Pass).
Im gültigen Taekwondo-Pass des betreffenden Sportlers müssen alle Prüfungsmarken nachgeklebt werden. (Tritt ein ganzer Verein oder eine Schule zur BTU über, dann muss Rücksprache mit dem Prüfungsreferenten gehalten werden.)
Taekwondo-Pass und Urkunden oder vergleichbare Papiere des Sportlers über den Nachweis seiner Graduierung (vom anderen Verband) müssen im Original diesen Unterlagen beigelegt werden. Dies betrifft alle Sportler, die nicht zu einem Dachverband der WTF gehören. Außerdem muss der gültige Taekwondo-Pass der Deutschen Taekwondo-Union beigelegt werden. .
Es kann maximal der Kup-Grad eingetragen werden, der prüfungskonform mit dem Grad der Prüfungsordnung der DTU ist.
Überprüfungen von Dangraduierungen sind prinzipiell nur über den Landesprüfungsreferenten möglich.
Die Anmeldung zur Überprüfung muss mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsreferenten oder bei der Geschäftsstelle der BTU vorliegen.
Damit die Unterlagen wieder an den Verein zurückgeschickt werden können, muss ein entsprechend großes und frankiertes Kuvert beiliegen (frankiert in der Regel mit 1.50 Euro), versehen mit der Adresse des Zuständigen des Vereins, Abt. Taekwondo, oder der Taekwondo-Schule.
Der zu überprüfende Sportler/die zu überprüfenden Sportler werden auf einem eigenen Kup-Prüfungsformular (gekennzeichnet mit Überprüfung) aufgeführt. Falls der Verein/die Schule eine Kup-Prüfung durchführt, werden die BTU-Sportler und die zu überprüfenden Kandidaten auf jeweils einem eigenen Kup-Prüfungsformular aufgeführt. Eine Vermischung der Namen ist keinesfalls möglich.
Das Antragsformular und das Kup-Prüfungsformular haben (evtl. zusammen mit dem normalen Kup-Prüfungsformular) umgehend nach der (Über-)Prüfung dem Landesprüfungsreferenten zuzugehen. Dafür zeichnet sich der Prüfer verantwortlich.