Prüferlizenzen neu geregelt

 

Als Bayern vor fast zwei Jahren bei der DTU den Antrag stellte, die Prüfungsordnung so abzuändern, dass künftig jeder Danträger ab dem 3. Dan eine Gürtelprüfung im Verein abnehmen darf, wurde das Gesuch kategorisch abgelehnt. Nachdem eine dreiköpfige Kommission, in die auch Reiner Hofer gewählt wurde, die Prüfungsordnung komplett überarbeitete, verabschiedeten die Landesverbände den überarbeiteten Entwurf. Und das war auch das Ziel, dass die BTU in enger Zusammenarbeit mit ihrem Prüfungswart und dem Bundesprüfungsreferenten angestrebt hat.

Die eingesetzte Kommission setzte sich selbst mehrere Schwerpunkte. Einer davon war es, drei Prüfer-Lizenzstufen einzurichten. Die Lizenzstufe A ist mit dem früheren Bundesprüfer vergleichbar und die B-Lizenz mit dem Prüfer auf Landesebene. Wer mit dem Gedanken spielt, sich als Prüfer für Gürtelprüfungen bis zum 1. Kup zu bewerben, der hat jetzt die Möglichkeit, über seinen Verein an den Landesverband einen Antrag auf die Lizenzstufe C zu stellen.  

Dass trotz aller Erleichterungen einige bundeseinheitliche Voraussetzungen zum Erwerb der Prüfer-C-Lizenz gegeben sein müssen, dürfte jedem einleuchten. Eine dieser Voraussetzungen ist beispielsweise eine schriftliche Empfehlung vom Vorstand seines Heimatvereins und der Besitz einer gültigen F- oder C-Übungsleiterschein-Lizenz oder einer gültigen Landeskampfrichter-Lizenz. Des Weiteren muss der Bewerber an einer Ausbildung der DTU und/oder dem Landesverband zum Erwerb der Prüferlizenz teilnehmen - und mit einem Test erfolgreich abschließen. Die Durchführung der Prüferlehrgänge liegt in der Zuständigkeit der Landesverbände.

Als weiterer Schwerpunkt wurde in der Prüfungsordnung die Kompetenz bei der Vergabe der Prüferlizenzen auf den Landesverband delegiert. Was im ersten Moment wie eine „Entmachtung“ des jeweiligen Landesprüfungsreferenten klingt, dürfte sich nach fester Überzeugung von BTU-Präsident Reiner Hofer ziemlich bald als eine „moralische“ Entlastung herausstellen. „Früher war ein Prüfungsreferent ganz auf sich alleine gestellt, wenn er einem unfähigen Prüfer die Lizenz entziehen wollte. Jetzt übernimmt der Gesamtvorstand diese unangenehme Aufgabe.“

Obwohl sich die Verlagerung der Kompetenz auf den Landesverband wie ein roter Faden durch die neue Prüfungsordnung zieht, ist es für Reiner Hofer eigentlich selbstverständlich, dass das Vorschlagsrecht beim Prüfungsreferenten liegt. „Auch wenn der Landesverband in letzter Konsequenz über die Vergabe der Lizenz entscheidet, bleibt der Prüfungsreferent der von den Vereinen gewählte Fachmann für das Prüfungswesen.“