Prüfer auf dem Prüfstand

Innerhalb der DTU sind ungefähr 400 Personen im Besitz einer Prüferlizenz. Diese Lizenz ist für ein Jahr gültig und wird immer am Jahresanfang auf Antrag für ein weiteres Jahr erteilt. So war es zumindest in den letzten Jahren. In diesem Jahr wurde erstaunlich vielen Prüfern die Erteilung einer Lizenz verweigert. Damit war natürlich bei den Betroffenen der Ärger vorprogrammiert. Kein Wunder, dass an der Basis etwas Unruhe aufkam. Im Gespräch mit Peter Bolz geht Heinz Gruber, der bayerische Prüfungsreferent, auf die Gründe ein.

PB: Wie vielen bayerischen Prüfern wurde denn die Erteilung der Prüferlizenz verweigert?

HG: Bundesweit wurden bei 47 Prüfern die Prüferlizenz nicht mehr erteilt. In Bayern waren davon 14 Prüfer betroffen, von denen aber mittlerweile zehn ihre Lizenz nachträglich wieder erhalten haben.

PB: Weshalb wurden denn die Lizenzen nicht mehr erteilt?

HG: In den meisten Fällen wurden die schriftlichen Unterlagen nicht bis zum festgelegten Stichtag abgegeben. Dadurch konnte eine Neubearbeitung für diese Prüfer nicht vollzogen werden. Es gab aber auch einige Fälle, in denen die Prüfer ganz bewusst gegen die Prüfungsordnung der DTU verstoßen haben.

PB: Um was geht es denn dabei ganz konkret?

HG: Im Jahr 2007 trat die neue Prüfungsordnung in Kraft. Dort wurde festgeschrieben, dass die Inhaber einer Prüferlizenz prinzipiell nur an Danprüfungen innerhalb der DTU teilnehmen dürfen, egal in welcher Eigenschaft. Wenn ein Prüfer außerhalb der DTU an einer Danprüfung teilnehmen möchte, braucht er dazu die Genehmigung des Bundesprüfungsreferenten.

PB: Und die Prüfer, denen jetzt die Lizenz nicht erteilt wurde, haben die an einer nicht genehmigten Danprüfung teilgenommen?

HG: Genau das ist der Fall. Es gibt in Deutschland einige Personen, die über entsprechende Beziehungen zum Kukkiwon verfügen und deshalb in Deutschland Danprüfungen abnehmen oder bei der Abnahme mitwirken und dann vom Kukkiwon in Korea eine entsprechende Danurkunde ausgestellt bekommen. Diese Prüfungen sind laut unserer Prüfungsordnung nicht erlaubt. Es kann sich aber jeder selbst seine Meinung darüber bilden, weshalb jemand dort seine Danprüfung ablegt und nicht bei der DTU. Die so erworbenen Dangrade werden aber nicht in den Pass der DTU eingetragen.

PB: Wird eigentlich vom Bundesprüfungsreferenten eine Genehmigung erteilt, wenn jemand außerhalb der DTU seine Danprüfung ablegen möchte?

HG: Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Prinzipiell werden solche Danprüfungen nicht genehmigt. Wenn aber jemand nach Korea fliegt und dort seine Danprüfung ablegen möchte und dies ausreichend begründen kann, wird er wohl eine Genehmigung bekommen. 

PB: Woher weiß man denn, wer eine Danprüfung außerhalb der DTU abgelegt hat?

HG: Beim Kukkiwon gibt es eine Liste, in der weltweit alle Danträger mit ihrer aktuellen Graduierung eingetragen sind. Wenn dort von einem Prüfer eine  Dangraduierung eingetragen ist, die höher ist als die in seinem DTU-Ausweis, dann hat er gegen die derzeit gültige Prüfungsordnung verstoßen.

PB: Wie will man denn die Angelegenheit sinnvoll regeln?

HG: Da beim Kukkiwon relativ viele Prüfer mit einer höheren Graduierung eingetragen sind, hat der Bundes-Prüfungsreferent an alle Prüfer in Deutschland einen Brief geschrieben, in dem er den Sachverhalt dargestellt hat. In diesem Brief wird den betroffenen Prüfern aber auch mitgeteilt, dass sie am 10. April 2010 an einer Nachprüfung teilnehmen können, um ihre Dangraduierung ordnungsgemäß bei der DTU zu erwerben.

PB: Wie geht es denn in Bayern mit den Prüfern weiter, die ihre Unterlagen verspätet abgegeben haben?

HG: Ich habe mit diesen Personen Kontakt aufgenommen und ihnen eine Nachfrist eingeräumt. In den meisten Fällen konnte ich den Prüfern dann ihre Lizenz wieder aushändigen. Es gibt aber einige Prüfer, bei denen der BTU-Vorstand nicht damit einverstanden war, dass diesen Personen die Prüferlizenz für das Jahr 2010 erteilt wird.

PB: Was war denn in diesen Fällen der Grund für die Nichterteilung?

HG: Zunächst muss man mal festhalten, dass niemand einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihm eine Prüferlizenz automatisch erteilt wird. Wenn die Verantwortlichen eines Landesverbandes der Meinung sind, dass bestimmte Personen aus ihrer Sicht nicht oder nicht mehr als Prüfer geeignet sind, dann wird für diese Person beim Bundesprüfungsreferent keine Lizenz mehr beantragt.
In den Fällen, in denen vom bayerischen Verband die Beantragung der Lizenz verweigert wurde, handelt es sich um Prüfer, die nachweislich gegen die Prüfungsordnung verstoßen haben oder ansonsten nicht im geforderten Umfang den Verband unterstützen. Es ist beispielsweise nicht nachvollziehbar, dass ein großer Verein nur ein Kind meldet, aber nachweislich sehr stark frequentiert ist. So eine Vorgehensweise ist natürlich keine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.  

PB: Vielen Dank für das Gespräch.