Anti-Doping-Kommission der DTU

In den Sportorganisationen und Verbänden sowie der breiten Öffentlichkeit unter Einbeziehung der Medien wird aktuell der Anti-Doping-Kampf heftig diskutiert. Allen Beteiligten ist bewusst, dass gegen Dopingsünder im Sport und deren Hintermänner wirkungsvoller als bisher vorgegangen werden muss. Dabei stellt sich die Frage, wie eine gesetzliche Regelung unterstützend mitwirken kann.

Bereits am 24. April lud Vizepräsident Harald Stempfer des Bayerischen Landessport Verband (BLSV) zu einem Anti-Doping-Infotag mit dem Bayerischen Justizminister Dr. Winfried Bausback in das Haus des Sports in München ein. Denn, das Bayerische Justizministerium hat einen eigenen Entwurf zum Schutze der Integrität des Sports formuliert und veröffentlicht. Die hochrangigen Podiumsteilnehmer der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) rundeten durch die Vorstellung von Kooperations- und Präventionsmodellen die Kick-off-Veranstaltung ab.

Dies veranlasste uns als Anti-Doping-Kommission DTU, zu einer Besprechung/Sitzung am 14. August einzuladen. Ort der Sitzung war die Sportschule Oberhaching, da dort zum gleichen Zeitpunkt der Internationaler Bundesbreitensportlehrgang DTU/BTU durchgeführt wurde. Entschuldigt waren Georg Streif (ADB DTU) und Dr. med. Frank Düren (Medizinischer Beirat).

Themen waren u.a. den aktuellen Stand innerhalb der DTU zu vermitteln, den bayerischen Entwurf kurz darzustellen und auf den Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes einzugehen.

Als Arbeitspapiere standen uns zur Verfügung:
Schreiben von Dr. Michael Vesper vom 23.06.15; Statement zur Anhörung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes von Dr. Michael Vesper, Juni 2015; SZ-Artikel "Es geht um den Athleten" von Helmut Digel, Juni 2015; "bayernsport" vom 28.04.2015 "Kampf gegen Doping - BLSV Informationstag; OSP-Artikel "KOMMT EIN ANTI-DOPING-GESETZ?" vom April 2014.

Es wird festgestellt, dass innerhalb der DTU die Ehrenvereinbarungen, Funktionärs-Vereinbarungen, Athleten-Vereinbarungen, Anti-Doping-Vereinbarung etc. auf dem neuesten Stand (Januar 2015) gebracht wurden. Die ADO DTU wurde aufgrund Veränderungen durch die WADA/NADA aktualisiert mit Stand vom 01.01.2015. Die Anti-Doping-Kontrollen und das Ergebnismanagement sind der NADA übertragen worden. Die Poolzugehörigkeit und die Meldepflichten für Athleten/innen der olympischen Disziplin sind stets aktualisiert. C-, D/C und D-Kader-Athleten/innen sind dem ATP II zugeordnet (d.f., keine Meldepflicht, aber weiterhin unangekündigte Trainingskontrollen und TUE-Pflicht).

Zum  Anti-Doping-Infotag mit Dr. Winfried Bausback verweisen wir auch auf den Bericht im BLSV-Sprachrohr "bayernsport" vom 28.04.2015).

Am 17. Juni 2015 hat die Anhörung zum Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes im Deutschen Bundestag stattgefunden. Der Sportausschuss hatte dazu insgesamt zwölf Experten/innen (Professoren, Richter, Staatsanwälte, Deutsche Richterbund, Deutsche Anwaltsverein, NADA, DOSB)  sowie den Athleten Robert Harting eingeladen.

Es wird von einer sehr intensiven vierstündigen Anhörung gesprochen. Strittige Punkte waren u.a. der Verzicht auf die in §3 Absatz 3 definierte Strafbarkeit des Besitzes geringer Mengen von Dopingmitteln. "Ein denkbarer Kompromiss zeichnete sich bereits in der Anhörung ab, nämlich der Verzicht auf die in §3 Absatz 3 definierte Strafbarkeit des Besitzes geringer Mengen von Dopingmitteln, weil dieser Vorfeldtatbestand zum eigentlichen Doping selbst aus Sicht einiger Befürworter der Bestimmungen zum "Selbstdoping" schwer umsetzbar und überflüssig erscheint", so Dr. Michael Vesper vom DOSB.

 

Dipl. Verwaltungswirt Reiner Hofer                               RA Thomas Blanke
Leiter der ADK DTU                                                     Rechtsberater der ADK DTU