Gericht verhilft Landesverbänden zu ihrem Recht

Jetzt ist es endlich amtlich. Vom Amtsgericht München wurde per Beschluss festgestellt, dass die sechs Landesverbände der Deutschen Taekwondo Union (DTU), die vor Gericht eine Klage eingereicht haben, alle Landesverbände zu einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen dürfen. Als Tagesordnung soll aufgeführt werden: „Abberufung des Präsidenten“ und „Neuwahl des Präsidenten“. Außerdem muss laut Anweisung des Gerichts auf dieser Tagesordnung auch die Aufforderung zur Bewerbung weiterer Personen für die Position des Präsidenten aufgeführt sein. 

Die Einladung zur Außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde von den sechs Landesverbänden bereits verschickt. Als Termin wurde der 21. November 2015 festgelegt. Die Versammlung wird im „Haus des Sports“ in Hamburg stattfinden.

Der recht ungewöhnliche Beschluss des Amtsgerichts München war das Ergebnis einer Klage, die von zunächst sieben Landesverbänden eingereicht wurde. Der Auslöser des Ganzen war ein Antrag auf die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, der von diesen sieben Landesverbänden während der Mitgliederversammlung im März 2015 gestellt wurde. Als Zweck dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde die Abwahl des Präsidenten Park Soo-Nam angegeben.

Laut Satzung der Deutschen Taekwondo Union kann und muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter anderem immer dann einberufen werden, wenn dies von einem Drittel der Landesverbände schriftlich und unter Angabe von Gründen beantragt wird. Da bei einem Landesverband die Vollmacht strittig war, wurde der Antrag von sechs Landesverbänden ordnungsgemäß gestellt. Dies wurde vom Amtsgericht München auch bestätigt.

Laut Satzung muss der Präsident – und das ist jetzt der Knackpunkt - die Landesverbände zu dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen. Da sich der amtierende Präsident Park Soo-Nam aber strikt weigerte, die Einladung zu verschicken, erhoben die sieben Landesverbände eine Klage beim Amtsgericht. Sowohl die Landesverbände als auch Park Soo-Nam ließen sich von Rechtsanwälten vertreten.

Beim Austausch der Argumente fiel einer der beiden Rechtsanwälte auf, weil er unbedarfte Funktionäre juristisch auseinander nahm. Man muss neidlos anerkennen, dass er bei diesen Seitenhieben immer wieder sein brillantes Fachwissen aufblitzen ließ. Gerade deshalb ist es eigentlich sehr verwunderlich, dass so eine Koryphäe nicht erkannt hat, dass er sich gemeinsam mit seinem Mandanten auf dem Holzweg befand. Eigentlich schade, denn er hätte dem deutschen Verband viel Zeit und den Funktionären viel Ärger ersparen können. 

Noch ein Wort zur außerordentlichen Mitgliederversammlung. Sollte Park Soo-Nam am 21. November 2015 in Hamburg von den Vertretern der Landesverbände als Präsident abgewählt werden, wird anschließend sofort ein neuer Präsident gewählt. Momentan sind zwei oder drei Personen als mögliche Kandidaten im Gespräch, ob sie sich am Ende dann tatsächlich für dieses Amt bewerben muss man allerdings noch abwarten.