Außerordentliche DTU-Mitgliederversammlung

Am 21. November wurde DTU-Präsident Soo-Nam Park bei einer vom Amtsgericht München anberaumten Außerordentlichen Mitgliederversammlung im Hamburger „Haus des Sports“ in seinem Amt bestätigt. Die Versammlung wurde auf Antrag von sieben Landesverbänden durchgeführt, die eine Abwahl des Präsidenten erreichen wollten.

Die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde am 29. März 2015 von sieben Landesverbänden in Form eines Minderheitenantrags gefordert. Als Zweck des Antrags wurde die Abwahl des DTU-Präsidenten angeführt. Nachdem Soo-Nam Park seiner in der Satzung festgelegten Verpflichtung, die Delegierten zu dieser Versammlung einzuladen, nicht nachkommen wollte, folgte ein monatelanger Rechtsstreit (auf den an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden soll). Am Ende übertrug das Amtsgericht München das Recht auf Einladung an die antragstellenden sieben Landesverbände.

Am 21. November trafen sich dann die Präsidenten der 17 Landesverbände und das DTU-Präsidium, um in einer geheimen Wahl über den Antrag auf die Abwahl des Präsidenten abzustimmen. Da sich nur 13,5 Delegierten-Stimmen für eine Abwahl des DTU-Präsidenten aussprachen und 17,5 Stimmen dem Antrag nicht zustimmten, wurde der Antrag auf Abwahl des DTU-Präsidenten abgelehnt.

Nachdem mittlerweile von sechs anderen Landesverbänden ein weiterer Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gestellt wurde, dürften die Delegierten wohl schon bald wieder sehen. Als Zweck des Antrags wurde die Durchführung von Neuwahlen für das DTU-Präsidium gefordert.