DTU-Mitgliederversammlung: Danprüfung bis zum 9. Dan auf Landesebene

Am vergangenen Samstag wurde von der Deutschen Taekwondo Union (DTU) im „Haus des Sports“ in München die alljährliche Mitgliederversammlung abgehalten. Anwesend waren bei dieser Versammlung neben den Vertretern der Landesverbände auch die Mitglieder des DTU-Präsidiums sowie Paul Heinrich, der Vorsitzende der DTU-Jugend.

Die Mitgliederversammlung wurde von DTU-Präsident Stefan eröffnet. In seinem Rückblick auf das vergangene Jahr ging er zunächst darauf ein, dass sich der Mitgliederbestand nach vielen coronabedingten Austritten wieder erholt hat. Im letzten Jahr gab es in den 864 deutschen Vereinen über viertausend Neu- oder Wiedereintritte. Der neue Mitgliederstand liegt mit 59.650 Mitglieder fast wieder auf dem alten Niveau.

Es gab im letzten Jahr innerhalb der DTU auch einige personelle Veränderungen. Anfang November wurde Mehran Askari als hauptamtlicher Bundesstützpunkttrainer verpflichtet und leitet die täglichen Trainingseinheiten am Stützpunkt in Düsseldorf.

Nachdem sich Holger Wunderlich, der bisherige hauptamtliche Sportdirektor entschieden hat, andere berufliche Perspektiven zu verfolgen, leitet Georg Streif seit Oktober 2022 den operativen Bereich im Leistungssport Zweikampf. Da Georg Streif diesen Aufgabenbereich bisher sehr zufriedenstellend ausführt, wird seitens der DTU mit dem bestehenden Leistungssportpersonal bis zum Ende des aktuellen Olympiazyklus geplant.

Nachdem Lukas Stein, der bisherige Bundestrainer-Technik-Freestyle, sein Bundestraineramt zum Ende Juli 2022 aufgegeben hat, konnte Adrian Wassmuth als sein Nachfolger gewonnen werden, der seit Oktober 2022 als zuständiger Bundestrainer für den Freestyle-Bereich verantwortlich ist.

Beim Bildungswesen konnte Max Schumann als neuer stellvertretender Bundesbildungsreferent zur Verstärkung des Bildungsteams gewonnen werden.

Klaus-Dieter Raab hat im Januar 2023 die Nachfolge des Good-Governance-Beauftragten angetreten.

Savas Gürüz hat zum Ende des Jahres 2022 sein Amt als stellvertretender Bundeskampfrichterreferent niedergelegt. Als sein Nachfolger konnte mit Sebastian Winter ein international erfahrender Kampfrichter gewonnen werden.

Mitte 2022 hat Deutschland von der Europäischen Taekwondo Union (ETU) den Zuschlag für das europäische Qualifikationsturnier für die Olympischen Spiele 2024 in Paris erhalten. Dieses hochrangige Turnier wird Anfang März 2024 in Berlin ausgetragen.

Nach gemeinsamen Gesprächen zwischen Vertretern der DTU und der TU-NRW konnten die über lange Zeit andauernden Rechtsstreitigkeiten und gegenseitigen Vorwürfe ausgeräumt werden. Hinsichtlich der im Raume stehenden Schadenersatzforderungen konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Beide Parteien haben sich ein respektvolles Miteinander sowie eine partnerschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit zugesichert.

Gerd Kohlhofer, Vizepräsident Wirtschaft und Finanzen, ging kurz und knapp auf die Einnahmen und Ausgaben ein und beantwortete alle Fragen aus der Versammlung. Anschließend erklärte er, dass er sich mit Antonio Barbarino zusammengesetzt hätte, um noch bestehende Differenzen auszureden. Der mittlerweile wieder sachlich und respektvoll geprägte Umgang war aus der Sicht von Gerd Kohlhofer der Grundstein dafür, dass im März nächsten Jahres das europäische Qualifikationsturnier für die Olympischen Spiele 2024 in Berlin ausgetragen wird.

Jannis Dakos, Vizepräsident Zweikampf, ging auf die historischen Erfolge bei den letztjährigen Grand-Prix-Turnieren ein. Als erste DTU-Wettkämpferin gewann Ela Aydin beim Grand Prix in Paris die Bronzemedaille. Im darauffolgenden Grand Prix in Manchester setzte Lorena Brandl noch eins drauf. Sie gewann die Goldmedaille – und vier Wochen später bei der Weltmeisterschaft in Mexiko auch noch die Bronzemedaille. Herzlichen Glückwunsch an das Zweikampfteam!

Rainer Tobis, Vizepräsident Technik, ging unter Hinweis auf seinen versandten Bericht auf die erfolgreich durchgeführte German Open Technik in Hamburg ein, bei der fast 500 Teilnehmer aus zwanzig Nationen an den Start gingen. Das Feedback der Sportler und Funktionäre war durchwegs positiv. 

Randolf Baldauf, Vizepräsident Breitensport, ging in seinem Bericht noch einmal auf die vielfältigen Zuständigkeitsbereiche im Bildungswesen, Prüfungswesen, Breitensportlehrgänge, Medienarbeit sowie auf die Bereiche DTU-Datenbank und Datenschutz ein. Bei den anwesenden Landespräsidenten lag der Fokus bei dieser Versammlung aber eindeutig beim Prüfungswesen – siehe nachfolgend.

Kassenprüferin Thekla Oetjens-Breitfeld ging in ihrem Bericht kurz darauf ein, dass die im letzten Bericht angemahnten und vermeidbaren Stornogebühren sowie die für Sportsoldaten kostenfreien Bahnfahrten in Uniform erfreulicherweise umgesetzt wurden.

Nach der Entlastung des Präsidiums ergriff Klaus Ermler, Referent für Ordnungs- und Verfahrensfragen, das Wort, um über ausgearbeitete Änderungen in der Satzung abstimmen zu lassen. Die aus redaktionellen Gründen erforderlichen Änderungen und Anpassungen wurden durchgewunken.

Keine Zustimmung aus den Reihen der Landespräsidenten gab es aber bei der Änderung der Satzung beim zukünftigen Umgang mit den Ordnungen, die in Paragraf 19 festgelegt sind. Bisher ist es so, dass das Präsidium bereits bestehende Ordnungen bis zur nächsten Mitgliederversammlung abändern können. Die neu geschaffene Möglichkeit, dass für das Präsidium derartige vorläufige Abänderungen in der Ordnung – zum Beispiel in der Prüfungsordnung - untersagt wird, wenn diese Klausel ausdrücklich in die Ordnung so eingetragen wurde, wurde von der Versammlung abgelehnt.

Auch die Satzungsänderung, dass von der DTU ein Fachgremium eingesetzt werden soll, in dem alle Landesverbände vertreten sind, dass dann die Prüfungsordnung und die Ordnung für die Vergabe der Prüferlizenz wirksam ändern kann, wurde von der absoluten Mehrheit der Versammlung abgelehnt. Die rigorose Ablehnung ist durchaus nachvollziehbar, denn die Entscheidungsgewalt über derart wichtige Themen soll in der Versammlung getroffen werden.

Auch beim letzten Tagesordnungspunkt „Anträge zu Ordnungen“ wurde recht deutlich, dass der Umgang mit der Prüfungsordnung bei den Landesverbänden eine zentrale Rolle spielt.

Hintergrund einiger Anträge zur Prüfungsordnung war die Frage, bis zu welchem Dangrad die Danprüfungen in den Vereinen und von den Landesverbänden vorgenommen werden dürfen. Die zeitlich begrenzte Regelung sah für die Jahre 2021 und 2022 vor, dass die Vereine die Möglichkeit hatten, eine sogenannte Vereins-Danprüfung bis zum 3. Dan/Poom durchführen zu können. Die Prüfungen zum 4. Dan bis zum 9. Dan werden in der Bundes-Danprüfung durchgeführt.

Anfang 2023 lief die befristete Möglichkeit der Vereins-Danprüfung bis zum 3. Dan/Poom aus. Die Zuständigkeit für diese Danprüfungen lag wieder bei den Landesverbänden.

Von mehreren Landesverbänden wurde deshalb der Antrag gestellt, dass den Vereinen ab sofort wieder die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, die sogenannten Vereins-Danprüfungen bis zum 3. Dan/Poom nach dem gültigen Regelwerk und dem Einsatz der entsprechend ausgebildeten Prüfer durchführen zu können. Die Anträge wurden mit deutlicher Mehrheit angenommen. Die sogenannten Vereins-Danprüfungen bis zum 3. Dan/Poom sind wieder möglich.

Von Nordrhein-Westfalen, genauer gesagt von der NWTU, wurde der Antrag gestellt, dass von den Landesverbänden die sogenannten Landes-Danprüfungen bis zum 9. Dan durchgeführt werden dürfen. Begründet wurde der Antrag damit, dass es für die Prüfungsteilnehmer mit einem sehr hohen Reise- und Finanzaufwand verbunden ist, wenn er mit seinen für die Prüfung erforderlichen Helfern – also Bretthalter und Angreifer – zum Teil quer durch das Bundesgebiet anreisen und übernachten muss. Da diese Landes-Danprüfungen von den Landesverbänden nach dem Regelwerk der DTU organisiert und durchgeführt werden, wäre ein ordnungsgemäßer Ablauf gewährleistet.

Der Antrag wurde intensiv diskutiert. Dabei kam auch die Sorge der kleineren Landesverbände zur Sprache, dass der finanzielle Aufwand für nur einen oder zwei Prüflinge zu hoch wäre. Diese Befürchtung konnte mit dem Hinweis beseitigt werden, dass bei Bedarf auch weiterhin Bundes-Danprüfungen angeboten werden können.

Von den 75 möglichen Stimmen sprachen sich nur 9 Stimmen gegen den Antrag aus. Damit können die Landesverbände ab sofort die Prüfungen bis zum 9. Dan durchführen. 


Text und Fotos:
Peter Bolz (BTU-Presse)