Mitgliederversammlung 2020 im „Haus des Sports“

Zur diesjährigen Mitgliederversammlung, die im „Haus des Sports“ in München abgehalten wurde, ließen sich Vertreter von 55 bayerischen Vereinen registrieren. Da die Stimmen aufgrund der Mitgliederstärke in den Vereinen vergeben wurden, erhielten die Vereine für anstehende Beschlussabstimmungen insgesamt 99 Stimmen. 

Bevor BTU-Präsident Gerd Kohlhofer in seinem Bericht auf die Ereignisse des letzten Jahres einging, ehrte er mehrere anwesende Vereinsvertreter für ihre langjährige Verbandszugehörigkeit mit einer Ehrennadel. Zudem zeichnete er Hans-Jürgen Leitner und den Verfasser dieses Artikels für ihre besonderen Verdienste mit der Ehrennadel in Gold aus.

Nachdem von den meisten Mitgliedern des Gesamtvorstands die Rechenschaftsberichte mit der Einladung an alle Vereine verschickt wurden, ging Gerd Kohlhofer nur in kurzen Zügen auf die Erfolge des vergangenen Jahres ein.

Die anderen Mitglieder des Gesamtvorstands verwiesen auf ihren schriftlichen Bericht und gaben dazu noch einige Erklärungen ab. Prüfungsreferent Wilfried Pixner wies noch darauf hin, dass am 13. Dezember 2020 eine Danprüfung in Eichstätt ausgetragen wird.

Aus den Reihen der Vereinsvertreter wurde angeregt, auf der BTU-Homepage eine „Trainer-Börse“ einzurichten. Immer wieder käme es bei Vereinen zu Engpässen, wenn Trainer aus beruflichen oder privaten Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Solche Engpässe könnten möglicherweise durch Trainer aufgefangen werden, die in der jeweiligen Region wohnen und den Verein unterstützen könnten. Den Vereinen wurde zugesichert, dass nach Lösungsmodellen gesucht wird, wie man so eine „Trainer-Börse“ umsetzen kann.

Anschließend trug Thomas Blanke, der Vorsitzende des Rechtsausschusses, kurz und knapp den Bericht seines Ausschusses vor. Nach dem Bericht des Kassenprüfers erfolgte die Entlastung des Gesamtvorstands und anschließend die Genehmigung des Haushalts für das kommende Jahr.

Nach einer kurzen Pause wurde der Antrag auf Änderung der Satzung behandelt. Im Wesentlichen ging es bei der Änderung darum, dass von den Vereinen nur noch die Mitglieder des Präsidiums und nicht mehr die Leiter der jeweiligen Ressorts gewählt werden dürfen. Die ausführliche Erläuterung der geplanten Satzungsänderungen übernahm Vizepräsident Joerg Kohlenz.

In seinem Statement wies Joerg Kohlenz darauf hin, dass die Vizepräsidenten bisher mit den von den Vereinen gewählten Ressortleitern zusammenarbeiten müssten. Wenn die Chemie zwischen beiden nicht stimmen würde, könnte sich dies problematisch auf die Zusammenarbeit auswirken. Wenn sich die Vizepräsidenten ihre Ressortleiter selbst suchen könnten, gäbe es diese Probleme nicht. Außerdem könnte man sich, sofern dies erforderlich sein sollte, schneller von missliebigen und unfähigen Ressortleitern trennen.

Aus den Vereinen gab es viele Vorbehalte für die Änderung der Satzung. Zu Irritationen kam es bei der Frage, wann denn diese Änderung gültig wären. Ihnen wurde erklärt, dass den Ressortleitern im Vorfeld intern zugesichert wurde, dass sie ihr Amt bis zur nächsten Wahl behalten würden und die neue Satzung erst bei den Neuwahlen 2022 zur Geltung käme. Diesem Einwand widersprach Thomas Blanke vehement. Er erklärte, dass die neue Satzung sofort nach der Verabschiedung gültig wäre. Die Gültigkeit zu einem späteren Zeitpunkt würde das Vereinsregistergericht nicht genehmigen.

Um der Wahrheit die Ehre zu geben, die Gültigkeit bis zu einem späteren Zeitpunkt war nur deshalb nicht möglich, weil im Artikel 20 der neuen Satzung – vermutlich aus reiner Unachtsamkeit - festgelegt wurde „Die Satzung vom März 2018 tritt außer Kraft.“. Statt März 2018 hätte man auch einen beliebigen anderen Zeitpunkt eintragen und damit die alte Satzung bis dahin in Kraft setzen können. Wegen dieses „Missgeschicks“ konnten die Zusagen an die Ressortleiter nicht eingehalten werden.   

Vor der anschließenden Abstimmung wurde von einem Vereinsvertreter der Antrag auf geheime Abstimmung gestellt. Da geheime Abstimmungen prinzipiell nur bei Personenwahlen vorgesehen sind, wurden die Vereinsvertreter aufgefordert, darüber abzustimmen, ob die Mehrheit eine geheime Abstimmung wünscht. Nachdem sich die Mehrheit dagegen aussprach, wurde offen abgestimmt.

In der anschließenden offenen Abstimmung stimmten die Vereine mit 71 Stimmen für eine Satzungsänderung und mit 28 Stimmen gegen eine Änderung der Satzung. Für eine Satzungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Da die Satzungsänderung insgesamt 71,2 Prozent der Stimmen erhielt, tritt die neue Satzung nach der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

Nachdem von den Vereinen anschließend auch noch einstimmig die neue „Ordnung für den Sportverkehr Technik in Bayern“ sowie Änderungen an den Kaderordnungen für den Zweikampf und für die Technik beschlossen wurde, beendete Gerd Kohlhofer die Mitgliederversammlung 2020.

Text:  Peter Bolz
Foto:  Julia Holzhammer