Training in der Warteschleife

In ganz Bayern und natürlich auch darüber hinaus warten alle Vereine sehnlichst darauf, ihren Mitgliedern endlich wieder das Taekwondotraining anbieten zu können. Dass die Vereine unter der verordneten Abstinenz leiden, ist BTU-Präsident Gerd Kohlhofer natürlich bekannt. Jeden Tag wird er von mehreren Vereinsvertretern angerufen, dies sich über die neueste Lage informieren oder einfach nur ein bisschen Dampf ablassen wollen. Bisher konnte er alle nur vertrösten. Aber so langsam scheint sich die Situation zu verbessern. „Bis ein normales Training in den Vereinen möglich ist, wird es aber wohl noch eine Weile dauern. Ich stehe im ständigen Kontakt mit dem Bayerischen Landessportverband und dem Innenministerium. Sobald wir grünes Licht bekommen, werden alle Vereine sofort informiert.“ 

Wenn man die Schlagzeilen der letzten Tage nur oberflächlich liest, könnte man schnell den Eindruck gewinnen, dass das lange Warten endlich ein Ende hat und der Trainingsbetrieb in den Breitensportvereinen in den nächsten Tagen wieder voll aufgenommen werden kann. Um es vorweg zu nehmen: Das Training im Verein ist für Einzelsportarten zwar wieder möglich, allerdings nur unter strengen Auflagen. Wer sich nicht genau informiert, kann sehr leicht in eine böse Falle tappen.

Wie der Trainingsbetrieb für den Freizeitsport sowie für Berufssportlerinnen und -sportler durchgeführt werden darf, ist in § 9 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Dort wurde zunächst prinzipiell bestimmt, dass der Betrieb von Sportanlagen und Sporteinrichtungen sowie deren Nutzung grundsätzlich untersagt sind.

Von diesem Grundsatz gibt es nun eine Ausnahme. Von der bayerischen Staatsregierung wurde bekannt gegeben, dass ab dem kommenden Montag, also ab dem 11. Mai 2020, der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich für eine Woche, bis zum 17.05.2020, unter folgenden Bedingungen aufgenommen werden darf:

1.    Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen 

2.    Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)

3.    Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen 

4.    kontaktfreie Durchführung

5.    keine Nutzung von Umkleidekabinen

6.    konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten

7.    keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich 

8.    Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen 

9.    keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig, 

10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und

11. keine Zuschauer 

Im Absatz 2 wird ausgeführt, dass das Training für Berufssportler und bei olympischen Sportarten für Mitglieder des Bundes- und des Landeskaders zulässig ist. Auch hier gibt es Auflagen, die beachtet werden müssen. Bei der Durchführung der Trainingseinheiten muss sichergestellt werden können, dass die unter Nummer 5 bis 11 angeführten Bedingungen eingehalten werden. Die Trainingseinheiten dürfen – unter Einhaltung der genannten Bedingungen - in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen durchgeführt werden. 

Zum Schluss noch ein Hinweis. Ob die Sporthallen für den Trainingsbetrieb geöffnet werden, wird von den Landratsämtern regional unterschiedlich entschieden. Wer 100-prozentig sicher sein will, ob man das Training in der Sporthalle wieder aufnehmen darf, sollte sich bei seinem zuständigen Landratsamt und Gesundheitsamt erkundigen.

 

Der Deutsche Olympische Sport-Bund (DOSB) hat ebenfalls sogenannte Leitplanken erstellt, und zwar:

Was sind die Leitplanken des DOSB? In Zusammenarbeit mit den einzelnen Landes-Sportbünden und den Fachverbänden hat der DOSB Leitplanken zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs entworfen. Diese stellen Empfehlungen dar, an die sich die Sportvereine und Sportfachverbände orientieren können.  Die Leitplanken lauten wie folgt: 

Distanzregeln einhalten
Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Aufgrund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.

Körperkontakte müssen unterbleiben
Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zweikampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.

Mit Freiluftaktivitäten starten
Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten zunächst auch von traditionellen Hallensportarten im Freien durchgeführt werden.

Hygieneregeln einhalten
Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.

Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume, Vereinsräume jeglicher Art, Fitnessstudios sowie Tanzschulen.

Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zudem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten.

Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen. Zudem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.

Trainingsgruppen verkleinern
Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.

Risiken in allen Bereichen minimieren
Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

Gibt es diese Leitplanken auch übersichtlich als Grafik?
Ja, die Leitplanken stehen auch als Grafik zum Download bereit, um sie beispielsweise im Vereinsheim auszuhängen.
Der Link dazu ist wie folgt: https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/LandingPage/Startseite/20200428-Leitplanken-FB%402x__1_.png

Werden Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen, wenn ich mich nicht an die Vorgaben halte?
Ja, wer sich nicht an die beschriebenen Vorgaben hält bzw. vorsätzlich und fahrlässig handelt, muss mit entsprechenden Ordnungswidrigkeiten und Strafen rechnen.  

Wie lange gelten diese Empfehlungen?
Die Empfehlungen treten mit dem 11. Mai 2020 in Kraft und enden mit Ablauf des 17. Mai 2020. Rechtzeitig vor Ablauf werden die Empfehlungen selbstverständlich an die neuen Richtlinien angepasst.

 

 

Konkrete Umsetzung der Leitplanken des DOSB

Wo muss der Vereinssport stattfinden?
Der Vereinssport muss bis auf begründete Ausnahmefälle (z. B. Reiten) im Freien stattfinden. Der Zugang zu den Trainingsstätten muss so beschränkt sein, dass die Personenzahl nicht überschritten werden kann und dient lediglich dem Abholen und Zurückbringen von Sportgeräten. Geschlossene Räumlichkeiten sind regelmäßig zu lüften. Klimaanlagen sollten nach Möglichkeit ausgeschaltet bleiben.

Sollten die Trainingseinheiten dokumentiert werden?
Ja, für jede Trainingsstätte empfiehlt es sich, die zugelassenen Personen (Teilnehmer, Übungsleiter, Eltern bei Minderjährigen, etc.) und Trainingseinheiten zu dokumentieren. Trainingseinheiten werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Alle Teilnehmer am Training halten die allgemeinen Hygienetipps und Vorgaben streng ein.

Umkleiden bleiben geschlossen – wie sollen sich die Mitglieder verhalten?
Teilnehmer am Training haben sich zu Hause und nicht in Gemeinschaftsräumen umzuziehen und zu duschen.

Wie ist mit Sanitäranlagen (z. B. Toiletten) umzugehen?
Nach Nutzung einer Toilettenanlage ist diese von der betreffenden Person zu reinigen. In den Toiletten wird ein Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht und es werden ausreichend desinfizierende Seife sowie nicht wiederverwertbare Papierhandtücher zur Verfügung gestellt.

Wie verhält es sich mit Trainingsgeräten – wie kann ich hier die Hygieneregeln einhalten?
Der direkte Kontakt mit Trainingsgeräten ist durch Benutzung von Handtüchern, Handschuhen, etc. zu vermeiden. Alle Trainingsgeräte sind nach jeder Einzel-Nutzung direkt von der jeweiligen Person sorgfältig zu reinigen und desinfizieren.

Darf jedes Mitglied das Training aufnehmen?
Es können nur Personen das Training aufnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen (gilt für jedes Training):

•      Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV -Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38° C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).

•      Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.

•      In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.

In allen anderen Fällen muss von einer Aufnahme des Trainings und einem Besuch der Trainingsstätte Abstand gehalten werden. Über das weitere Vorgehen hat der behandelnde Arzt zu entscheiden. 

Vor dem Sporttreiben von Personen der Hochrisikogruppen (z.B. Senioren, Vorerkrankte, etc.) ist eine individuelle Einschätzung nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu empfehlen.