Sehr geehrte Damen und Herren,
vor knapp zwei Stunden wurde in einer Pressekonferenz von den Entscheidungen aus der heutigen Kabinettssitzung berichtet.
Hier wurde u.a. folgender, positiver und Sie betreffender Satz genannt:
„Ab dem 01.08.2020 wird die derzeit geltende Begrenzung der Trainingsgruppen in Kampfsportarten auf höchstens fünf Personen auf diejenigen Kampfsportarten beschränkt, bei denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist.“
(s. hier: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-28-juli-2020/?seite=1617)
Wir sind bereits dabei, die genauen Definitionen von „durchgängig oder über einen längeren Zeitraum“ und „unmittelbarer Körperkontakt“ zu erfragen und werden Sie umgehend informieren, sobald wir Neuigkeiten haben!
Ich möchte Sie bitten, mir kurz Ihre Expertensicht, ob in Ihrem Sport „durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist“ zu schreiben – vielen Dank!
Weiterhin wurde die aktuell gültige 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 16.08.2020 verlängert.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Höfer
Stabstelle Verbandskommunikation
Zielkundenverantwortlicher Sportfachverbände
Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
+49 89 15702 567
Website | Facebook | Instagram | YouTube | Twitter
Bayerischer Landes-Sportverband e.V. |
Georg-Brauchle-Ring 93 | 80992 München
Sitz: München; Amtsgericht München VR4210
Vertretungsberechtigter Vorstand (§ 26 BGB):
Jörg Ammon (Präsident), Peter Rzytki, Bernd Kränzle,
Harald Stempfer, Klaus Drauschke