Nachfolgend aufgeführte Vorgehensweise/Schritte sind zwingend für die Verlängerung von Trainer „C“ + „B“ – Lizenzen einzuhalten.
o Nachweise innerhalb des Verlängerungszeitraums über anrechenbare Fortbildungen als .pdf-Datei oder Kopie aus dem DTU-Pass und/oder außerfachverbandlichen Maßnahmen des DOSB bzw. dessen LSB als Teilnahmebestätigung.
o Nachweis über einen Ersten-Hilfe-Kurs (auch bei Verlängerung der Lizenz, nicht älter als 24 Monate).
o Vereinsmitgliedschaft eines DTU-angeschlossenen Vereins.
o Unterschriebene Verpflichtungserklärung und Einwilligungserklärung zum Datenschutz (s. Anhang.).
o Überweisung der Lizenzgebühr auf das Konto der BTU (DE58 7605 0101 0012 5417 69) in Höhe von 50€.
o Unterschriebener Ehrenkodex DOSB (s. Anhang).
o Antrag mit allen Unterlagen/Nachweisen nach Möglichkeit nur noch
per Mail an: generalsekretaer (at) btu-online.de
o DTU-Ausweis braucht nicht mehr eingereicht werden.
Gültigkeit von Lizenzen:
· Die Gültigkeit einer Lizenz ist auf den Stichtag genau und beträgt: Trainer C (1. Lizenzstufe) 4 Jahre, Trainer B (2. Lizenzstufe) 3 Jahre. Lizenzausstellungen höherer Lizenzstufen beinhalten automatisch die Gültigkeit niedrigerer Lizenzstufen.
· Vor Ablauf der Gültigkeit der Lizenz, wird die Lizenz auf Nachweis von 15 LE neu ausgestellt. Benötigte Stunden nach Ablauf der Gültigkeit: im 1. Jahr 30 LE, 2. Jahr 45 LE, danach 60 LE benötigt und bei mehr als 5 Jahren ist die gesamte Ausbildung erneut zu absolvieren. Der Stichtag steht auf der Urkunde DOSB-Lizenz.
Diese Lehrgänge werden für eine Verlängerung anerkannt. (Download-Tabelle)
Antragsformular zur Verlängerung bzw. Neuausstellung einer DOSB-Trainerlizenz (Download)